1. Halterung: Die Haupttragstruktur des Schiffsladers, normalerweise aus Stahl gefertigt, um dessen Stabilität und Tragfähigkeit zu gewährleisten.
2. Drehbare Plattform: Die Plattform oben auf der Halterung kann um 360 Grad gedreht werden, um Fracht an verschiedene Orte auf dem Schiff zu laden. Die rotierende Plattform wird üblicherweise durch eine Antriebsvorrichtung gesteuert und kann sich horizontal und vertikal bewegen.
3. Kran: Die Hebevorrichtung am Schiffsbelader, mit der Fracht angehoben und auf dem Schiff platziert wird. Krane werden in der Regel elektrisch oder hydraulisch angetrieben und verfügen über ausreichende Tragfähigkeit und Einsatzflexibilität.
4. Teleskopausleger: Der Teil eines Krans, der über die Seite eines Schiffes hinausragt und Ladung an Bord befördert. Teleskopausleger lassen sich in der Regel teleskopieren und drehen, um sie an Schiffe unterschiedlicher Größe und Lage anzupassen.
5. Kontrollraum: Das Cockpit des Bedieners auf dem Schiffsbelader, das zur Steuerung des Betriebs und der Bedienung des Schiffsbeladers dient. Bediener können den Kran, die Drehplattform und andere Funktionen über ein Bedienfeld im Kontrollraum steuern.
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